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Datenschutzerklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit der neuen Datenschutzgrundverordnung, kurz DS-GVO, und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist es auch für uns als Verein notwendig, den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne dieser Grundverordnung umzusetzen.

 

Gemäß der DS-GVO dürfen personenbezogene Daten weder ohne Befugnis verarbeitet, noch unbefugt an andere Personen mitgeteilt und zugänglich gemacht werden. Da Ihre persönlichen Daten im Rahmen einer vertraglichen Beziehung, nämlich ihrer Mitgliedschaft in diesem Verein, erhoben wurden, ist eine Erlaubnis Ihrerseits entbehrlich.

 

In diesem Schreiben möchte ich Sie in Kenntnis setzen, welche Ihrer personenbezogenen Daten verarbeitet und zu welchem Zweck diese verarbeitet wurden.

1. Folgende personenbezogene Daten haben wir im Rahmen Ihrer Vereinsmitgliedschaft verarbeitet:

a. Geschlecht

b. Vorname, Nachname

c. Geburtsdatum

d. Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

e. E-Mailadresse und Telefonnummer (Festnetz und Mobiltelefonnummer)

f. Datum des Vereinsbeitritts

g. Bankverbindung (IBAN)

 

2. Die oben genannten Daten wurden im Rahmen Ihres Mitgliedsvertrages erhoben.

 

3. Ihre Bankdaten wurden und werden gemeinsam mit Ihrem Namen, dem Verwendungszweck und dem Forderungsbetrag an die Sparkasse Beckum-Wadersloh zum Zwecke des Lastschrifteinzugs weitergeleitet.

 

4. Mit Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in diesem Verein werden die Datenkategorien 1 a. bis d. und g. gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und anschließend gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt. Die Daten der verbleibenden Kategorien werden nach Beendigung der Mitgliedschaftgelöscht.

 

5. Die Datenkategorie b. wird zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitlichen Archivierung der Mitglieder zugrunde.

 

6. Ihnen stehen unter den in den jeweiligen Artikeln genannten Voraussetzungen folgende Rechte zu:

- das Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSG-VO

- das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSG-VO- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSG-VO

- das Widerspruchsrecht aus Art. 21 DSG-VO

- das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSG-VO

 

Außerdem werden Sie in Zukunft immer dann informiert werden, soweit Ihre Daten weitergeleitet werden, ohne dass sie mit einer Übermittlung hätten rechnen müssen.

 

Außerdem möchte ich Sie darüber aufklären, welche Folgen die neue DSGVO bzw. das neue BDSG für die Strukturen unseres Vereins hat.

 

Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung bedarf es gegebenenfalls einiger Ergänzungen innerhalb des Vereinsaufbaus. Der Schutz personenbezogener Daten fällt in den Aufgabenbereich des Vorstands. Wenn der Verein mehr als neun Personen beschäftigt, so muss der Vorstand einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dieser darf selbst nicht Mitglied des Vorstandes sein. Da zu den beschäftigten Personen nur jene zählen, die bezahlt werden, folglich keine ehrenamtlichen Mitarbeiter, ist ein Datenschutzbeauftragter in den meisten Vereinen nicht nötig.

 

An den Datenschutzbeauftragten werden außerdem folgende Ansprüche gestellt:

- Der Datenschutzbeauftragte darf kein Mitglied des Vorstands sein (s. o.)

- Er muss die zur Wahrnehmung seiner Aufgabe notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (§ 4 f. II BDSG).

- d. h. neben Kenntnissen über den Verein bedarf es ebenfalls Grundkenntnissen im Datenschutzrecht

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